Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Die nachstehenden Bedingungen gelten für den vorliegenden Auftrag und alle zukünftigen Geschäfte mit dem Kunden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Kunden, z.B. in Bestellformularen, Auftragsbestätigungen usw. sind für uns nur bindend, falls wir diese ausdrücklich und schriftlich anerkannt haben. Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden unsere Lieferung vorbehaltlos ausführen.
2. Schriftform
Mündliche Erklärungen, Ergänzungen und Nebenabreden sowie Beschaffenheitsvereinbarungen und die Übernahme von Garantien bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.
3. Angebote und Kostenvoranschläge
Unsere Angebote sind freibleibend und Kostenvoranschläge unverbindlich.
4. Lieferfristen und –Termine, Verzug, Unmöglichkeit
Lieferfristen und –Termine sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als bindend bezeichnet sind. Zu Teillieferungen sind wir berechtigt. Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn wir zu ihrem Ablauf Versandauftrag erteilt oder dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben. Nachträgliche Änderungswünsche des Kunden verlängern die Lieferzeit angemessen. Sollten wir in Verzug geraten oder ist unsere Leistungspflicht aus von uns zu vertretenden Gründen ausgeschlossen oder können wir die Leistung gemäß § 275 Abs. 2 oder 3 BGB verweigern, so bestehen Schadensersatzansprüche nur nach Maßgabe von Ziffer 11. In jedem Fall hat uns der Kunde vor der Ausübung von Rechten Schadensersatz, Rücktritt vom Vertrag) eine angemessenen Nachfrist von im Regelfall mindestens 4 Wochen zu setzen. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen zu verlangen.
5.Auftragsdurchführung
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, hat der Liefergegenstand nur die vertraglich festgelegten Eigenschaften, Spezifikationen aufzuweisen.
6. Höhere Gewalt
Höhere Gewalt oder sonstige nicht von uns zu vertretende Leistungshindernisse bei uns oder unseren Lieferanten, insbesondere Verkehrs- Betriebsstörungen, Werkstoff- oder Energiemangel, Streik oder Aussperrung, berechtigen uns, die Lieferung für die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Wir werden den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit der Lieferung informieren. Wird die zu erbringende Leistung infolge eines von uns nicht zu vertretenden Umstandes unmöglich, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
7. Preise
Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Liefertag gültigen Preisen. Die vereinbarten Preise gelten ab Werk einschließlich Verpackung, es sei den es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart, und beinhalten nicht die Mehrwertsteuer. Wir behalten uns das Recht vor angemessene Abschlagszahlungen und Vorschüsse zu verlangen.
8. Versand und Gefahrenübergang
Der Versand erfolgt ab Lager auf Kosten und Gefahr des Kunden, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Soweit nichts anderes bestimmt ist, steht die Versandart in unserem ermessen. Verzögert sich der Versand bei vereinbarter Abholung durch den Kunden ohne unser Verschulden, so geht die Gefahr an dem Tag auf den Kunden über, an welchem die Ware durch uns bereitgestellt wird. Sendungen, die bei Ankunft Spuren einer Beschädigung tragen, dürfen nur unter Vorbehalt in Empfang genommen werden. Die Beschädigungen oder Fehlmengen der Lieferung müssen vom Frachtführer schriftlich bestätigt werden.
9. Zahlungsbedingungen
Die Zahlungen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zu leisten, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz zu berechnen.
Werden uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt, wonach unsere Ansprüche durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet erscheinen, sind wir berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheiten zu verlangen. Ist der Kunde mit einer Zahlung im Verzug, so werden unsere sämtlichen Forderun gen ohne Rücksicht auf das gewährte Zahlungsziel zur unverzüglichen Barzahlung fällig; dies gilt auch dann, wenn wir Wechsel oder Schecks herein genommen haben. In jedem dieser Fälle sind wir berechtigt, noch nicht ausgeführte Lieferungen zu verweigern oder sie von einer Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung abhängig zu machen, hierzu eine angemessene Nachfrist zu setzen und nach ergebnislosem Fristablauf vom Vertrag zurück zu treten und/oder Schadensersatz zu verlangen. Es besteht grundsätzlich ein Verrechnungs- verbot mit Forderungen gegen uns.
10. Beanstandung und Mängelansprüche
Beanstandungen wegen unvollständiger oder unrichtiger Lieferung oder erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens am folgenden Werktag 15:00 Uhr MEZ nach Empfang schriftlich mit Bilddokument vorzubringen. Andere Mängel sind unverzüglich, jedoch spätestens am folgenden Werktag 15:00 Uhr MEZ nach Entdeckung mitzuteilen. Alle Beanstandungen haben schriftlich unter Angabe der Lieferschein- und Rechungsnummer zu erfolgen. Bei berechtigter und rechtzeitiger Beanstandung beheben wir die Mängel durch Ersatzlieferung. Bei endgültigem Fehlschlagen der Ersatzlieferung kann der Kunde Herabsetzung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten; weitergehende Forderungen können nicht geltend gemacht werden.
Schadensersatzansprüche bestehen nur nach Ziffer 11. Werden durch den
Kunden oder Dritte an von uns gelieferten Waren Änderungen vorgenommen, entfällt jegliche Mängelhaftung. Wir haften nicht für Schäden, die auf unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Behandlung usw. zurückgehen.
11. Haftung
Wir haften auf Schadenersatz ausschließlich nach Maßgabe folgender Regelungen:
Dem Grunde nach haften wir nur (I) für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln (II) für jede schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (III) und bei Verzug.
Soweit wir danach schon bei einfacher Fahrlässigkeit haften, ist unsere Haftpflicht der Höhe nach auf den Ersatz des vertragstypischen vorhersehbaren Schadens begrenzt. Im Übrigen ist in Fällen einfacher Fahrlässigkeit die Haftung für Sach- und Vermögensschäden ausgeschlossen.
12. Verjährung
Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach gesetzlichem Verjährungsbeginn. Sonstige vertragliche Ansprüche des Kunden wegen Pflichtverletzungen verjähren ebenfalls in einem Jahr von dem gesetzlichen Verjährungsbeginn an. Von den vorstehenden Regelungen bleiben die gesetzlichen Verjährungsfristen unberührt.
13. Eigentumsvorbehalt
Von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle Verbindlichkeiten, einschließlich Verzugszinsen etc., des Kunden aus der Geschäftsverbindung mit uns vollständig getilgt sind. Über Pfändungen und andere von Dritten ausgehende Gefährdungen für unsere Rechte sind wir unverzüglich schriftlich mit allen Angaben zu unterrichten, die wir für eine Interventionsklage nach §771 der Zivilprozessordnung benötigen. Verarbeitung oder Umbildung unserer Ware durch den Kunden findet ausschließlich für uns statt. Bei Verarbeitung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren steht uns ein Miteigentum an der neuen Sache zu im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Anschaffungspreis der anderen verarbeiteten Waren (Zur Zeit der Verarbeitung). Für die neue Sache gelten im Übrigen die Regelungen zur Vorbehaltsware entsprechend. Der Kunde verwahrt das Allein- oder Miteigentum für uns. Er ist befugt, unserer Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftbetrieb weiter zu veräußern, solange er mit seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht in Verzug ist und zwischen dem Kunden und seinem Abnehmer kein Abtretungsverbot besteht. Sämtliche hieraus entstehenden Forderungen gegen Dritte tritt der Kunde hiermit in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes (einschließlich Mehrwertsteuer) im Voraus an uns ab, und zwar auch dann, wenn nach den vorstehenden Beschränkungen eine Verfügung über die Ware nicht zulässig war. Steht uns an der Vorbehaltsware nur Miteigentum zu, so beschränkt sich die Vorausabtretung auf den Teil der Forderung, der dem Anteil unseres Miteigentums auf der Basis des Rechungswertes entspricht. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Kunde weiterhin zur Einziehung der Forderungen berechtigt. Auf Verlangen hat er uns die abgetretenen Forderungen nebst deren Schuldnern bekannt zu geben und uns alle für eine Forderungseinziehung benötigten Angaben und Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Auf unser besonderes Verlangen macht der Kunde den betreffenden Drittschuldnern Mitteilung von der Abtretung an uns. Die Abtretungsregelung gilt auch für verarbeitete und umgebildete Vorbehaltsware. Wir verpflichten uns, auf Verlangen des Kunden Sicherheiten freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die gesicherten Forderungen nachhaltig um mehr als 10% überschreitet. Als realisierbar gilt bei Vorbehalsware der Schätzwert und bei sicherungshalber abgetretenen Forderungen der nennwert, jeweils abzüglich eines Abschlages von einem Drittel.
14. Erfüllungsort, anwendbares Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Hannover, wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch vor jedem anderen Gericht zu verklagen, das gesetzlich zuständig ist. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15. Geheimhaltung und Datenschutz
Soweit die Parteien im Rahmen der Geschäftsbeziehungen Kenntnis von vertraulichen Informationen der anderen Vertragspartei (insbesondere über technische, sowie geschäftliche und betriebliche Angelegenheiten) erlangt, ist sie verpflichtet diese vertraulich zu behandeln. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach dem Ende der Geschäftsbeziehung bestehen. Im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftrages sind wir befugt, Daten des Kunden unter Beachtung der Datenschutzbestimmung zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. Wir sind berechtigt das Zahlungsverhalten (Verzug beim Ausgleich von unseren Forderungen) unseres Kunden an unsere Kreditversicherung zu melden.
16. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bedingungen sollen solche Regelungen gelten, die dem wirtschaftliche Zweck des Vertrages und der angemessenen Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Kunden / Lieferanten aus der Geschäftsbeziehung gegen uns zustehen, ist ausgeschlossen.
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Stand: Februar 2022
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